Personenzertifizierungen nach
DIN EN ISO 17024

Wer Kompetenz zeigt, lässt sich zertifizieren!

Zertifizierungsablauf 

Zertifizierter Sachverständiger werden – Schritt für Schritt

Das Zertifizierungsverfahren beim Technologie- und Innovationszentrum TIVZ bietet Experten die Möglichkeit, ihre fachliche Qualifikation und besondere Sachkunde offiziell anerkennen zu lassen. Die Grundlage bildet die Norm DIN EN ISO/IEC 17024.

Nachfolgend finden Sie den Ablauf der Zertifizierung zum Sachverständigen im Detail.

1. Antragstellung auf Zertifizierung

Der Zertifizierungsprozess beginnt mit dem formellen Antrag (PDF) bei TIVZ.
Bei Fragen zur Antragstellung oder zu den Voraussetzungen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
  • Begründung des Zertifizierungsantrags inkl. Darstellung der besonderen Sachkunde im jeweiligen Fachgebiet

  • Tabellarischer Lebenslauf mit detaillierten Angaben zur Schulbildung, Berufsausbildung und bisherigen Berufspraxis

  • Ausgefülltes Antragsformular (wird bereitgestellt)

  • Qualifikationsnachweise: Kopien von Berufsabschlüssen, Fortbildungszertifikaten sowie weiteren fachbezogenen Nachweisen

  • Drei aktuelle, selbst verfasste Gutachten aus dem gewünschten Zertifizierungsbereich

  • Arbeitgeberbescheinigung (bei Angestellten), die bestätigt, dass die Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich ausgeübt werden kan

  • Fünf Referenzpersonen mit Kontaktdaten, die fachlich oder persönlich Auskunft zur Eignung geben können

  • Führungszeugnis oder Strafregisterauszug (aktuellen Datums, zur Vorlage bei Behörden)

  • Gewerbe- oder Handelsregisterauszug (nur bei Selbstständigen bzw. Unternehmen)

Nach vollständiger Antragsprüfung wird ein Zertifizierungsvertrag durch das TIVZ zur Unterzeichnung zugesandt.

2. Prüfung und Entscheidungsverfahren

Nach Eingang des Antrags erfolgt eine fachliche Prüfung der Unterlagen durch Expertinnen und Experten. Zusätzlich wird der Sachverständigenausschuss eingebunden, bestehend aus:

  • Unabhängigen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis

  • Öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen

  • Ggf. weiteren sachkundigen oder lebenserfahrenen Personen

Nach positiver Antragsbewertung erfolgt die Einladung zur Zertifizierungsprüfung. Diese besteht in der Regel aus:

  • Schriftlichem Prüfungsteil

  • Mündlichem Fachgespräch

Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt – auf Wunsch auch in einem persönlichen Gespräch.

3. Zertifikat & Gültigkeit

Wird die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Sachverständiger vom Technologie- und Innovationszentrum TIVZ.

  • Gültigkeit: bis zu 3 Jahre

  • Verlängerung: auf Antrag um weitere 3 Jahre möglich

  • Widerruf: Bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen kann das Zertifikat unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden

  • Rücktritt: Ein Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden

4. Re-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Alle Zertifikate von TIVZ unterliegen der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und sind drei Jahre gültig.

Um den Qualitätsstandard zu sichern, ist während der Laufzeit:

  • Ein regelmäßiger Nachweis der beruflichen Qualifikation erforderlich

  • Nach Ablauf kann das Zertifikat durch ein Re-Zertifizierungsverfahren erneut für 3 Jahre verlängert werden

Jetzt informieren & Antrag stellen

Sie möchten Sachverständiger werden oder Ihr Wissen offiziell zertifizieren lassen?
Kontaktieren Sie das Technologie- und Innovationszentrum TIVZ – wir beraten Sie individuell zu Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf.