Personenzertifizierungen nach
DIN EN ISO 17024

Wer Kompetenz zeigt, lässt sich zertifizieren!

 Voraussetzungen für Sachverständige

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist der anerkannte Nachweis für die fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit und persönliche Eignung von Sachverständigen. Sie richtet sich an Personen, die ihre besondere Sachkunde in einem spezifischen Fachgebiet objektiv dokumentieren und gegenüber Dritten – z. B. Gerichten, Behörden oder privaten Auftraggebern – rechtssicher und transparent nachweisen möchten.

Gerade im Bereich der Gutachtenerstellung und sachverständigen Beratung ist eine Zertifizierung nach ISO 17024 ein starkes Signal für Qualität, Neutralität und Professionalität

Wer kann sich zertifizieren lassen?

Die Personenzertifizierung für Sachverständige richtet sich an Fachleute mit nachgewiesener Ausbildung, Erfahrung und Methodenkompetenz in einem bestimmten bautechnischen Fachgebiet. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Fach- und Sachgebiet eine Zertifizierungsmöglichkeit besteht.

Voraussetzungen für die Zertifizierung nach ISO 17024

1. Fachliche Qualifikation (besondere Sachkunde)

Um zur Zertifizierung zugelassen zu werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium im relevanten Fachgebiet

  • Mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung als Sachverständiger oder fachlich gleichwertig

  • Fundierte Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrung über das übliche Maß hinaus

  • Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen, Seminaren oder Schulungen

  • Fähigkeit, Gutachten verständlich, nachvollziehbar und plausibel darzustellen

  • Kenntnisse über relevante rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. gerichtliche Verfahren)

Wichtig: Die bloße Ausübung des Berufs reicht nicht aus. Die besondere Sachkunde muss durch Arbeitsproben, Referenzen oder Projektbeispiele belegt werden.


2. Persönliche Eignung

Neben der fachlichen Qualifikation ist die persönliche Integrität ein zentrales Kriterium. Zertifizierte Sachverständige müssen:

  • uneingeschränkt zuverlässig, neutral und unabhängig sein

  • wirtschaftlich und persönlich unabhängig handeln können

  • frei von Interessenbindungen sein

  • sich sachlich, klar und rechtssicher ausdrücken können

  • über einen einwandfreien Ruf im beruflichen Umfeld verfügen

Bereits geringe Zweifel an der Unparteilichkeit oder Zuverlässigkeit können zur Ablehnung des Antrags führen – denn das Vertrauen in zertifizierte Sachverständige hat oberste Priorität.


3. Antrag und Prüfverfahren

Die Zertifizierung beginnt mit einem formellen Antrag, in dem alle relevanten Nachweise vorgelegt werden müssen:

  • Bildungs- und Ausbildungsnachweise

  • Berufspraxis und Sachverständigentätigkeit

  • Referenzprojekte, Gutachtenbeispiele oder vergleichbare Leistungsnachweise

  • ggf. Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit und zum Ruf

Nach erfolgreicher Antragsprüfung erfolgt eine fachliche und ggf. persönliche Prüfung, in der auch die Methodensicherheit und die Fähigkeit zur verständlichen Darstellung beurteilt werden.


4. Fortbildung und Rezertifizierung

Zertifizierte Sachverständige verpflichten sich zur kontinuierlichen Weiterbildung. Regelmäßige Fortbildungen und der Nachweis aktueller Fachkenntnisse sind Pflicht. Je nach Fachgebiet ist nach 3 bis 5 Jahren eine Rezertifizierung erforderlich, um die Gültigkeit des Zertifikats zu erhalten.

Warum eine Zertifizierung nach ISO 17024?

  • International anerkannter Nachweis für Fachkompetenz und Unabhängigkeit

  • Vertrauensbildend gegenüber Gerichten, Behörden und Kunden

  • Stärkung der beruflichen Position und fachlichen Glaubwürdigkeit

  • Klare Qualitätsstandards, transparente Prozesse, objektive Bewertung

Jetzt informieren und den nächsten Schritt gehen

Sie möchten sich als Sachverständiger zertifizieren lassen? Dann prüfen Sie jetzt Ihre Voraussetzungen und lassen Sie sich individuell beraten. Das TIVZ unterstützt Sie vom Antrag bis zur erfolgreichen Zertifikatsvergabe – kompetent, neutral und praxisnah.