Personenzertifizierungen nach
DIN EN ISO 17024
Wer Kompetenz zeigt, lässt sich zertifizieren!
Voraussetzungen für Sachverständige
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist der anerkannte Nachweis für die fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit und persönliche Eignung von Sachverständigen. Sie richtet sich an Personen, die ihre besondere Sachkunde in einem spezifischen Fachgebiet objektiv dokumentieren und gegenüber Dritten – z. B. Gerichten, Behörden oder privaten Auftraggebern – rechtssicher und transparent nachweisen möchten.
Gerade im Bereich der Gutachtenerstellung und sachverständigen Beratung ist eine Zertifizierung nach ISO 17024 ein starkes Signal für Qualität, Neutralität und Professionalität
Wer kann sich zertifizieren lassen?
Die Personenzertifizierung für Sachverständige richtet sich an Fachleute mit nachgewiesener Ausbildung, Erfahrung und Methodenkompetenz in einem bestimmten bautechnischen Fachgebiet. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Fach- und Sachgebiet eine Zertifizierungsmöglichkeit besteht.
Voraussetzungen für die Zertifizierung nach ISO 17024
1. Fachliche Qualifikation (besondere Sachkunde)
Um zur Zertifizierung zugelassen zu werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium im relevanten Fachgebiet
Mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung als Sachverständiger oder fachlich gleichwertig
Fundierte Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrung über das übliche Maß hinaus
Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen, Seminaren oder Schulungen
Fähigkeit, Gutachten verständlich, nachvollziehbar und plausibel darzustellen
Kenntnisse über relevante rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. gerichtliche Verfahren)
Wichtig: Die bloße Ausübung des Berufs reicht nicht aus. Die besondere Sachkunde muss durch Arbeitsproben, Referenzen oder Projektbeispiele belegt werden.
2. Persönliche Eignung
Neben der fachlichen Qualifikation ist die persönliche Integrität ein zentrales Kriterium. Zertifizierte Sachverständige müssen:
uneingeschränkt zuverlässig, neutral und unabhängig sein
wirtschaftlich und persönlich unabhängig handeln können
frei von Interessenbindungen sein
sich sachlich, klar und rechtssicher ausdrücken können
über einen einwandfreien Ruf im beruflichen Umfeld verfügen
Bereits geringe Zweifel an der Unparteilichkeit oder Zuverlässigkeit können zur Ablehnung des Antrags führen – denn das Vertrauen in zertifizierte Sachverständige hat oberste Priorität.
3. Antrag und Prüfverfahren
Die Zertifizierung beginnt mit einem formellen Antrag, in dem alle relevanten Nachweise vorgelegt werden müssen:
Bildungs- und Ausbildungsnachweise
Berufspraxis und Sachverständigentätigkeit
Referenzprojekte, Gutachtenbeispiele oder vergleichbare Leistungsnachweise
ggf. Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit und zum Ruf
Nach erfolgreicher Antragsprüfung erfolgt eine fachliche und ggf. persönliche Prüfung, in der auch die Methodensicherheit und die Fähigkeit zur verständlichen Darstellung beurteilt werden.
4. Fortbildung und Rezertifizierung
Zertifizierte Sachverständige verpflichten sich zur kontinuierlichen Weiterbildung. Regelmäßige Fortbildungen und der Nachweis aktueller Fachkenntnisse sind Pflicht. Je nach Fachgebiet ist nach 3 bis 5 Jahren eine Rezertifizierung erforderlich, um die Gültigkeit des Zertifikats zu erhalten.
Warum eine Zertifizierung nach ISO 17024?
International anerkannter Nachweis für Fachkompetenz und Unabhängigkeit
Vertrauensbildend gegenüber Gerichten, Behörden und Kunden
Stärkung der beruflichen Position und fachlichen Glaubwürdigkeit
Klare Qualitätsstandards, transparente Prozesse, objektive Bewertung
Jetzt informieren und den nächsten Schritt gehen
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