Personenzertifizierungen nach
DIN EN ISO 17024

Wer Kompetenz zeigt, lässt sich zertifizieren!

Zertifizierungsablauf 

Zertifizierter Sachverständiger werden – Schritt für Schritt

Das Zertifizierungsverfahren beim Technologie- und Innovationszentrum TIVZ® bietet Experten die Möglichkeit, ihre fachliche Qualifikation und besondere Sachkunde offiziell anerkennen zu lassen. Die Grundlage bildet die Norm DIN EN ISO/IEC 17024.

Nachfolgend finden Sie den Ablauf der Zertifizierung zum Sachverständigen im Detail.

1. Antragstellung auf Zertifizierung

Der Zertifizierungsprozess beginnt mit dem formellen Antrag (PDF) bei TIVZ®.
Bei Fragen zur Antragstellung oder zu den Voraussetzungen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
  • Begründung des Zertifizierungsantrags inkl. Darstellung der besonderen Sachkunde im jeweiligen Fachgebiet

  • Tabellarischer Lebenslauf mit detaillierten Angaben zur Schulbildung, Berufsausbildung und bisherigen Berufspraxis

  • Ausgefülltes Antragsformular (wird bereitgestellt)

  • Qualifikationsnachweise: Kopien von Berufsabschlüssen, Fortbildungszertifikaten sowie weiteren fachbezogenen Nachweisen

  • Drei aktuelle, selbst verfasste Gutachten aus dem gewünschten Zertifizierungsbereich

  • Arbeitgeberbescheinigung (bei Angestellten), die bestätigt, dass die Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich ausgeübt werden kan

  • Fünf Referenzpersonen mit Kontaktdaten, die fachlich oder persönlich Auskunft zur Eignung geben können

  • Führungszeugnis oder Strafregisterauszug (aktuellen Datums, zur Vorlage bei Behörden)

  • Gewerbe- oder Handelsregisterauszug (nur bei Selbstständigen bzw. Unternehmen)

Nach vollständiger Antragsprüfung wird ein Zertifizierungsvertrag durch das TIVZ® zur Unterzeichnung zugesandt.

2. Prüfung und Entscheidungsverfahren

Nach Eingang des Antrags erfolgt eine fachliche Prüfung der Unterlagen durch Expertinnen und Experten. Zusätzlich wird der Sachverständigenausschuss eingebunden, bestehend aus:

  • Unabhängigen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis

  • Öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen

  • Ggf. weiteren sachkundigen oder lebenserfahrenen Personen

Nach positiver Antragsbewertung erfolgt die Einladung zur Zertifizierungsprüfung. Diese besteht in der Regel aus:

  • Schriftlichem Prüfungsteil

  • Mündlichem Fachgespräch

Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt – auf Wunsch auch in einem persönlichen Gespräch.

3. Zertifikat & Gültigkeit

Wird die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Sachverständiger vom Technologie- und Innovationszentrum TIVZ®.

  • Gültigkeit: bis zu 3 Jahre

  • Verlängerung: auf Antrag um weitere 3 Jahre möglich

  • Widerruf: Bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen kann das Zertifikat unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden

  • Rücktritt: Ein Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden

4. Re-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Alle Zertifikate von TIVZ® unterliegen der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und sind drei Jahre gültig.

Um den Qualitätsstandard zu sichern, ist während der Laufzeit:

  • Ein regelmäßiger Nachweis der beruflichen Qualifikation erforderlich

  • Nach Ablauf kann das Zertifikat durch ein Re-Zertifizierungsverfahren erneut für 3 Jahre verlängert werden

Jetzt informieren & Antrag stellen

Sie möchten Sachverständiger werden oder Ihr Wissen offiziell zertifizieren lassen?
Kontaktieren Sie das Technologie- und Innovationszentrum TIVZ® – wir beraten Sie individuell zu Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf.